Rechtzeitige und richtige Steuerplanung und -gestaltung, welche im Einklang mit dem Gesetz steht, lässt Sie einem möglichem Besuch des Steuerprüfers völlig entspannt und gelassen entgegenblicken. Meldet sich das Finanzamt zur Betriebsprüfung an, erzeugt das bei vielen Unternehmern, egal aus welcher Branche, ein unangenehmes Gefühl im Bauch. Das Steuerrecht bietet innerhalb der gesetzlichen Vorgaben ein weites Feld, kreative Lösungen zur Senkung der Steuerbelastung umzusetzen. Anlässlich einer Steuerprüfung stehen die von unserer Steuerberatungskanzlei gewählten Lösungen zur Senkung Ihrer Steuerbelastung auf dem Prüfstand. Aus diesem Grund lohnt es sich, auf eine Steuerprüfung gut vorbereitet zu sein, und während der Prüfung auch gut betreut zu werden.
Auch wenn alles in Ordnung ist – im Steuerrecht ist der Ansatz vieler Ausgabeposten „Ansichtssache“. Die Finanz versucht natürlich Ihre Betriebsausgaben und Privatanteile genau zu hinterfragen.
Auch als unbescholtener Bürger und Steuerzahler sind Sie vor dem langen Arm der Justiz nicht gefeit. Sie können nämlich schneller als Ihnen lieb ist mit dem Finanzstrafgesetz in Berührung kommen. Wichtig ist dabei immer, dass Sie Ihre Rechte kennen – oder einen Partner haben, dem Sie Ihr uneingeschränktes Vertrauen schenken können. Mit dem Team Steuerberatungskanzlei Mag. Maria Wibmer sind sie bestens betreut.