Das Team Steuerberatungskanzlei Mag. Wibmer liefert Ihnen Entscheidungshilfen für die Änderung einer Rechtsform. Ein Instrument für die Änderung der bestehenden Rechtsform bietet das Umgründungssteuerrecht.

Umgründungen sind Änderungen bestehender Rechtsformen von Unternehmen. Der Betrieb besteht grundsätzlich unverändert fort.

Die häufigsten Motive einer Umgründung sind:
Beschränkung der Haftung: Rechtsformwechsel in eine GmbH, um in den Genuss des Haftungsprivilegs einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gelangen.

Trennung von Besitz und Betrieb:
mit dem neuen UGB ab 01.01.2007 sicherlich eine interessante Variante.

Sozialversicherung:
Sozialversicherungsrechtliche Überlegungen: ASVG oder GSVG, legale Anwendung von kostengünstigeren Kollektivverträgen durch Auslagerung der Arbeitnehmer in eine andere Gesellschaft.
Bereinigung von Sparten (Abspaltungen).

Kapitalaufbringung:
Beteiligungen in Form von Kapitalaufbringung, Vorbereitung einer geordneten Erbfolge, Schaffung steueroptimierter Dienstverhältnisse.
Änderung der Gesellschaftsstruktur, Einkommenssplitting.
Optimale Verwertung der Verlustvorträge.
Inanspruchnahme steuerlicher Begünstigungen, wie insbesondere die steuerliche Verwertung „nicht entnommener Gewinne“.

Die optimale steuerliche Nutzung barer und unbarer Entnahmen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass für jede Umgründung ein außersteuerlicher Hauptgrund gegeben sein muss, bloß steuerlich motivierte Umgründungen stehen stets unter Mißbrauchsverdacht und können nicht unter die gesetzlichen Bestimmungen des Umgründungssteuerrechts, welches in 6 Artikeln (Art 1 – Verschmelzungen, Art 2 – Umwandlungen, Art 3 – Einbringungen, Art 4 – Zusammenschlüsse, Art 5 – Realteilungen, Art 6 – Spaltungen) detailliert gesetzlich geregelt ist, subsumiert werden.

Wenn Sie Interesse an einer Umgründung haben, dann stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beratung gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie Frau Steuerberaterin Mag. Maria Wibmer unter ihren Kontaktadressen in der Rubrik „Kontakte„, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren.