Steuerberaterin Mag. Maria Wibmer hat sich, seit der gesetzlichen Einführung der Immobilienertragsteuer mit 01.04.2012, vertiefend mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dieser Rechtsmaterie beschäftigt, und auf die sofortige Berechnung der anfallenden Immobilienertragsteuer spezialisiert, um ihnen gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Erwin Wibmer, welcher die Notariatsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg abgelegt hat, (Telefonnummer: 04875/20150), und der ein kompetenter, erfahrener Partner für die Errichtung und grundbücherliche Durchführung von Immobilienverträgen aller Art, insbesondere von Kauf-, Tausch-, Schenkungs- und bäuerlichen Übergabeverträgen ist, stets eine
maßgeschneiderte Lösung für ihren speziellen Immobilienfall anbieten zu können.
Das Know-how von Rechtsberatung und Steuerberatung wird im Hause Wibmer unter einem Dach angeboten. Ausgangspunkt ist der für den Klienten perfekt gestaltete Vertrag, der die Steuerbelastung (Grunderwerbs- und Immobilienertragsteuer) – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – so gering wie möglich hält.
In diesem Zusammenhang werden von Steuerberaterin Mag. Maria Wibmer folgende Leistungen angeboten:
- Vergleichende Berechnung der Grunderwerbs- und der Immobiliensteuer, je nach rechtlicher Ausgestaltung des zugrunde liegenden Vertrages, um die für Sie steuerlich günstigste Variante zu ermitteln
- Überprüfung der vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern erlassenen Bescheide, auf ihre sachliche Richtigkeit, unter Bedachtnahme auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
- Erarbeitung von Entscheidungshilfen für die Planung Ihrer Immobiliensteuerbelastung in der Zukunft
- Steuerliche Planung und Vorbereitung von Gebäudesanierungsvorhaben
- Vergleichende Berechnung von Steuersparmodellen unter besonderer Bedachtnahme auf Immobilien als Zukunftssicherung
- Steuerschonende Steuerplanung beim Verkauf, Erwerb, Übergabe oder Schenkung einer Immobilie
- Sofortige Berechnung der anfallenden Grunderwerbs- und/oder Immobilienertragssteuer
- Vergleichende Berechnung der Auswirkungen eines Verkaufs oder einer Schenkung auf die Umsatzsteuerpflicht der an diesem Rechtsgeschäft beteiligten natürlichen oder juristischen Personen.